Psychiatrieberichterstattung in Bayern
Blank, D.; Kuhn, J.; Renné, D. · Das Gesundheitswesen · 2023 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) verpflichtet die Staatsregierung, dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die psychische Gesundheit der Bevölkerung und ihre psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung vorzulegen. Der Bericht ist Teil der bayerischen Gesundheitsberichterstattung und wird fachlich durch einen Beirat begleitet. Methoden Der Bericht beruht vor allem auf Sekundärdaten, insbesondere aus amtlichen Statistiken, von Sozialversicherungsträgern, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der bayerischen Bezirke. Zu einzelnen Themen we…