Behandlungsakten sind kostenfrei auszuhändigen
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Patientenrechte konkretisiert. Patienten haben künftig das Recht, dass ihnen „auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren“ ist. Der Patient kann Abschriften von der Behandlungsakte, einschließlich elektronischer Abschriften, verlangen. Praxen und Kliniken sind verpflichtet, auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte kostenfrei auszuhändigen. Eine Einschränkung gibt es, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung ist zu begründen. may