CareLit Fachartikel

Behandlungsakten sind kostenfrei auszuhändigen

Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
577815
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 58
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2026-03-06 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Bundestag hat die Patientenrechte konkretisiert. Patienten haben künftig das Recht, dass ihnen „auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Behandlungsakte zu gewähren“ ist. Der Patient kann Abschriften von der Behandlungsakte, einschließlich elektronischer Abschriften, verlangen. Praxen und Kliniken sind verpflichtet, auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte kostenfrei auszuhändigen. Eine Einschränkung gibt es, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung ist zu begründen. may

Schlagworte

Behandlungsakten Patientenrechte Einsichtnahme Medizinprodukteverordnung Transplantationsprogramme Lachgasverbot Medical Records Patient Rights Drug Regulations Transplantation Nitrous Oxide Health Policy Deutsches Ärzteblatt