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Bundesrat billigt Lachgasverbot
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
577816
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Auch die Verfügbarkeit chemischer K.-o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden, wird künftig beschränkt. Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026. dpa
Schlagworte
Deutschland
Gesetz
Africa
Deutsches Ärzteblatt