Gesundheitsberufe: Übergriffe sollen strafrechtlich besser verankert werden
Maybaum, T.; afp · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatzund Rettungskräften einbezogen werden. Dafür ist vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ein neuer § 116 Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen, wie ein aktueller Referentenentwurf vorsieht. Er liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Bislang würden besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur gelten, soweit die angegriffenen Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig seien, hieß es aus dem…