Evaluation der Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 IfSG: Ergebnisse der Befragung des öffentlichen Gesundheitdienstes
Meinen, A.; Said, D.; Schink, S.B.; Sin, M.A.; Schweickert, B.; Eckmanns, T. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Im März 2022 wurde die Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 (ehemals § 20a Abs. 7) Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt, welche stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtete, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der Beschäftigten und Bewohnenden/Gäste, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind in anonymisierter Form direkt zu übermitteln. Da im Rahmen des bereits am RKI etablierten Meldesystems eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich war, wurde ein alternativer Meldeweg eingerichtet. Es wurde vom RKI eine Evaluation des eingesetzten Meldesystems durchgeführt mit dem Ziel die…