CareLit Fachartikel

Durchführung des „Masernschutz“-Gesetzes (§20(8) IfSG ) durch die untere Gesundheitsbehörde – Daten und Verfahrensabläufe aus Darmstadt Dieburg

Steul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1

Dokument
577954
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Steul, K.; Fertig, R.; Heinrich, R.; Reisert, R.; Krahn, J.
Ausgabe
Heft S 02 / 2024
Jahrgang 86
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2024-04-10 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Einleitung: Seit dem ersten März 2020 gilt in Deutschland für bestimmte Personengruppen die Verpflichtung zum Nachweis der Masernimmunität. Die Verpflichtung zum Nachweis der Immunität besteht auf Basis von §20 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die entsprechende Gesetzgebung wird als „Masernschutzgesetz“ bezeichnet. Zum Nachweis verpflichtet sind Personen, die in Kindergemeinschaftseinrichtungen (Schulen und sonstige), Kinder-Heimen sowie Unterkünften der Geflüchtetenund Obdachlosenhilfe betreut oder untergebracht sind. Ferner sind die Personen zur Vorlage verpflichtet, die in einem Krankenhaus, einer Kindergemeins…

Schlagworte

Deutschland Germany Krankenhaus Gesetz Das Gesundheitswesen