Untersuchung auf C. trachomatis und N. gonorrhoeae in NRW mit Schwerpunkt auf Personen mit dem Infektionsrisiko Sexarbeit und MSM
Grotegut, P.; Rosenberg, L.; Jurke, A. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: § 19 Abs. 1 IfSG verpflichtet die Gesundheitsämter, für sexuell übertragbare Krankheiten Beratung und Untersuchung anzubieten. Die Labor-Analytik wird seit mehreren Jahren für die Beratungsstellen der unteren Gesundheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen über das Ministerium für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG. NRW) koordiniert und finanziert. Seit Anfang 2021 wurde das Testangebot auf die Erreger C. trachomatis und N. gonorrhoeae erweitert. Für Personen mit den Infektionsrisiken „Sexarbeit“ und „MSM“ können Abstriche von verschiedenen Körperreg…