Der Heilpraktiker – kein unbekanntes Wesen!
Bauer, F. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland stärker noch als in anderen Ländern reglementiert. So schreibt das Heilpraktikergesetz vor, dass nur Ärzten und Heilpraktikern die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde gestattet ist. Den Gesundheitsämtern kommt in der Zusammenarbeit mit beiden Berufsgruppen eine besondere Bedeutung zu. Im ärztlichen Beruf scheinen die Rechte, Pflichten sowie Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der standesmäßigen Vertretung deutlich klarer zu sein, als es bei Heilpraktikern der Fall ist. Ärzt*innen sind mithin Beschäftigte im eigenen Amt aber auch Kooperationspartner*innen…