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Die EU-Kommission soll es richten Auslegung des Arbeitszeitgesetzes
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2001 · Heft 4 · S. 871
Dokument
57817
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch ein Thüringer Gericht urteilte, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Der Marburger Bund fordert neue Stellen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet mit Mehrkosten in Höhe von ein bis zwei Milliarden DM jährlich.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSRECHT
URTEIL
Deutsches Ärzteblatt
Köln