Infektionshygienische Überwachung in der ärztlichen Rufbereitschaft – ein hausinterner Leitfaden zur Festlegung des Handlungsumfanges
Martin, A. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Infektionsschutzgesetz regelt durch die Meldepflichten (§§ 6-7 IfSG) die Anzeige von potentiell übertragbaren Erkrankungen an das Gesundheitsamt. Etabliert ist die arbeitstägliche Sichtung und Bewertung der gemeldeten Infektionsfälle. Über den Umfang der zum Infektionsschutz zu treffenden Maßnahmen entscheiden die Gesundheitsämter u. a. unter Berücksichtigung der einschlägigen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch Instituts (RKI). In welchem Umfang eine Bewertung der Meldefälle an den Wochenendund Feiertagen stattfindet, liegt ebenfalls im Ermessen der jeweiligen Behörde. Vor diesem Hintergrund überprüft der…