Trichophyton tonsurans-Infektionen nach Barbershop-Besuch – Erkenntnisse aus der infektionshygienischen Überwachung
Marcic, A.; Freytag, S.; Langen, K. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Im Juli 2023 ging im Amt für Gesundheit die Beschwerde eines Bürgers wegen aufgetretener Pilzinfektion am Hinterkopf nach Besuch eines Barbershops (Barbershop A) ein. In Barbershops werden Tätigkeiten am Menschen ausgeübt, bei den Krankheitserreger, insbesondere blutübertragene Krankheitserreger, auf den Menschen übertragen werden können. Sie sind daher Adressaten der „Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten Schleswig-Holstein (HygieneVO)" und müssen gemäß § 2 Abs. 6 der HygieneVO einen Hygieneplan erstellen, in dem alle innerbetrieblichen Verfahrensweisen der Infektionshygiene schri…