„Krisenhilfen“ im Sinne des hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes: Der Rettungsdienst als potenzieller Koordinationspartner?
Lenz, W.; Hofmann, L.; Latka, M.; Wilhelm, M.; Plath, J. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Die Aufgabenstellung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) und der Psychiatrie-Koordination ist vielerorts den Gesundheitsämtern zugeordnet. Im hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) sind unter dem Begriff der „Hilfen“ insbesondere die Beratung, Begleitung, Hinführung zu ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung, die Vermittlung von Hilfen zur Selbsthilfe und Angeboten des gemeindepsychiatrischen Versorgungssystems sowie ehrenamtliche Hilfen subsummiert; diese Hilfen sollen von den SpDi koordiniert oder ggf. selbst erbracht werden. Außerhalb der Regelarbeitszeit sind „Krisenh…