Meldeverhalten der Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Meldepflicht §35 Abs. 7 IfSG
Schweickert, B.; Said, D.; Meinen, A.; Willrich, N.; Vietor, A.; Sin, M.A.; Eckmanns, T. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Im März 2022 wurde eine befristete Meldepflicht gemäß § 35 Abs. 6 (ehemals § 20a Abs. 7) eingeführt, welche stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (PE) verpflichtete monatlich Angaben zum Anteil der Beschäftigten und Bewohnenden/Gäste, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Aufgrund der Notwendigkeit einer kurzfristigen Implementierung wurde parallel zu dem bestehenden, im öffentlichen Gesundheitswesen etablierten Meldeweg (SurvNet) ein elektronisches Meldesystem bereitgestellt, das eine direkte Übermittlung der Meldetatbeständ…