Evaluation der Einführung der elektronischen Labormeldung gemäß § 7 Abs. 1 IfSG über DEMIS (deutsches elektronisches Meldeund Informationssystem), 2022
Röbl, K.; Sievers, C.; Oedi, P.; Suwono, B.; Altmann, D.; Ullrich, A.; Diercke, M. · Das Gesundheitswesen · 2024 · Heft S 02 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Seit Jahresbeginn 2022 besteht die Pflicht zur elektronischen Meldung über das Deutsche Elektronische Meldeund Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) für Erregernachweise nach § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Labore melden namentlich an die Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt werden Meldungen zum selben Fall zusammengeführt und anhand der Falldefinitionen bewertet und dieser Fall gemäß § 11 IfSG an das RKI übermittelt. In DEMIS kann zusätzlich gemäß § 14 Abs. 4 IfSG überprüft werden, ob sich die Meldungen auf denselben Fall beziehen. Dafür werden mittels verschiedener krypt…