Umgang mit Cannabiskonsum in der Einstellungsuntersuchung von Beamtenanwärter*innen und Tarifbeschäftigten
Kaskel, A. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch nach der Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 ist ein Konsum berauschender Mittel, der am Arbeitsplatz zur Selbstgefährdung oder der anderer Personen führen kann, nicht zulässig (§15 Abs. 2 DGUV). Übereinstimmend mit §§ 241 Abs. 2, 242 BGB bedeutet dies auch: Unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeit (Freizeit) darf der Konsum nicht zu negativen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung führen. Die Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung sowie die Abbaukinetik werden jedoch durch viele Faktoren beeinflusst und sind individuell sehr variabel. Daher ist die Frage „Steht eine beschäftigte oder zu…