Identifikation assistierter Suizide über dokumentierte Arzneistoffe in Todesbescheinigungen – Ein Update für Gesundheitsämter
Gleich, S.; Schienhammer, J.; Peschel, O.; Graw, M.; Schäffer, B. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Seit 2020 ist in Deutschland aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes der assistierte Suizid (AS) bei freiverantwortlichen Personen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Mangels einer Meldepflicht sind AS derzeit nur durch Auswertung der ärztlichen Angaben in den Todesbescheinigungen (TB) identifizierbar. Dies ist den Gesundheitsämtern grundsätzlich möglich, da ihre Dienstaufgaben auch die Sichtung und Archivierung aller TB in ihrem Amtsbezirk umfassen. Vor diesem Hintergrund wurden die Häufigkeiten der für den AS eingesetzten Arzneistoffe und dokumentierte Komplikationen in München…