Flucht und Tuberkulose – Erfahrungen und Lehren Tuberkuloseuntersuchungen bei geflüchteten Personen aus der Ukraine im März /April 2022
Mühlenbruch-Kränzel, A. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung: Nach dem Infektionsschutzgesetz sind alle Personen, die nach §36 (1) Pkt. 4 in einer Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Pkt. 5 in einer Massenunterkunft aufgenommen werden sollen verpflichtet, ein Zeugnis vorzulegen, dass sie nicht an einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose erkrankt sind. Dies kann auf einer Röntgen-Thorax-Untersuchung oder einem Quantiferontest basieren. In Sachsen-Anhalt geschieht es bei der Mehrheit der Personen überwiegend in der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Halberstadt. Lediglich die unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber werden in de…