Erweiterte Unterstützung als zeitlich begrenztes Fallmanagement in der Betreuungsbehörde und die Verzahnung mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, kann das gelingen? – Modellprojek…
Schol-Tadic, M. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 01. 01. 2023 ist die Erweiterte Unterstützung (EwU) Aufgabe der Betreuungsbehörden nach § 8 Abs. 2 BtOG im Vorfeld rechtlicher Betreuung, wenn noch kein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und nach § 11 Abs. 3 und 4 BtOG Pflichtaufgabe für alle Behörden, in Hessen erfolgte aber die Aufgabenzuweisung auf einzelne Behörden im Rahmen eines teilweise wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts und wurde somit auf die Projekt-Kommunen eingegrenzt. Die EwU ist ein zeitlich definiertes und qualifiziertes Fallmanagement, das auf die Dauer von 3 Monaten, mit der Option der Verlängerung auf bis zu…