CareLit Fachartikel

Zum Beamtenrecht Untersagung einer Erwerbstätigkeit eines früheren Beamten trotz dessen Verzicht auf den Altersgeldanspruch

Die Personalvertretung · 2026 · Heft 3 · S. 109 bis 120

Dokument
578661
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 26
Seiten
109 bis 120
Erschienen: 2026-03-11 08:09:59
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Der Verzicht auf Altersgeld steht der Anwendbarkeit der Untersagungsvorschrift des § 105 Abs. 6 BBG gemäß § 105 Abs. 7 BBG nicht entgegen. § 105 Abs. 7 BBG ist dallingehend auszulegen, dass „Anspruch auf Alters geld“ den gesetzlichen Anspruch auf Altersgeld i. S. d. §§ 1 ff. AltGG meint; ob der Anspruchsinhaber auf den ihm hiernach zustehenden Anspruch verzichtet, ist demgegenüber unerheblich

Schlagworte

Anspruch Altersgeld Verzicht Steht Anwendbarkeit Untersagungsvorschrift Gemäß Entgegen Dallingehend Auszulegen Alters Gesetzlichen Die Personalvertretung