CareLit Fachartikel
Zum Beamtenrecht Untersagung einer Erwerbstätigkeit eines früheren Beamten trotz dessen Verzicht auf den Altersgeldanspruch
Die Personalvertretung · 2026 · Heft 3 · S. 109 bis 120
Dokument
578661
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verzicht auf Altersgeld steht der Anwendbarkeit der Untersagungsvorschrift des § 105 Abs. 6 BBG gemäß § 105 Abs. 7 BBG nicht entgegen. § 105 Abs. 7 BBG ist dallingehend auszulegen, dass „Anspruch auf Alters geld“ den gesetzlichen Anspruch auf Altersgeld i. S. d. §§ 1 ff. AltGG meint; ob der Anspruchsinhaber auf den ihm hiernach zustehenden Anspruch verzichtet, ist demgegenüber unerheblich
Schlagworte
Anspruch
Altersgeld
Verzicht
Steht
Anwendbarkeit
Untersagungsvorschrift
Gemäß
Entgegen
Dallingehend
Auszulegen
Alters
Gesetzlichen
Die Personalvertretung