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Regressklage nach Silo-Sturz Bloßer Zuruf ersetzt keine Absturzsicherung

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 3 · S. 41 bis 43

Dokument
579001
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 17
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2026-03-16 03:05:07
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Ein Hinweis wie „Pass auf, dass du nicht runter fällst“ schützt niemanden vor dem Absturz – erforderlich sind wirksame und konkrete Sicherungsmaßnahmen. Nach dem schweren Sturz eines Leiharbeitnehmers auf einer ungesicherten 4-m-Siloanlage macht der Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen Bauunternehmen und verantwortliche Führungskraft geltend.

Schlagworte

Regressklage Silo-Sturz Absturzsicherung Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit Unfallverhütungsvorschrift Leiharbeitnehmer Arbeitsunfall Accident Prevention Liability Worker's Compensation Occupational Safety Employment Risk Assessment Sicherheitsingenieur