CareLit Fachartikel
Das Geld soll nach dem Wohnortprinzip fließen Bundesgesundheitsministerin legt Referentenentwurf vor.
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2001 · Heft 5 · S. 926
Dokument
57907
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um Honorare für niedergelassene Ärzte. Sinn der Einführung des Wohnortprinzips ist es, das Geld dort zur Verfügung zu stellen, wo die Menschen leben. Der Referentenentwurf soll 2002 als Gesetz in Kraft treten.
Schlagworte
ÄRZTLICHES PERSONAL
KRANKENKASSE
GESETZ
GESUNDHEITSPOLITIK
Deutsches Ärzteblatt
Köln