CareLit Fachartikel
Gericht erklärt Bürohund zum Privatvergnügen Sturz über Hundeleine kein Arbeitsunfall
Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 3 · S. 40
Dokument
579221
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wer seinen Hund regelmäßig mit zur Arbeit nimmt und auf dem Weg zum Arbeitsplatz über dessen Leine stolpert, genießt nicht automatisch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund klargestellt. Der gestürzte Hundebesitzer hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Schlagworte
Bürohund
Arbeitsunfall
Hundeleine
Sozialgericht
Unfallversicherung
private Lebenssphäre
Animal-Assisted Therapy
Work-Related Injuries
Occupational Health
Dogs
Legal Liability
Personal Injury
Sicherheitsbeauftragter