CareLit Fachartikel

Gericht erklärt Bürohund zum Privatvergnügen Sturz über Hundeleine kein Arbeitsunfall

Sautter,T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 3 · S. 40

Dokument
579221
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter,T.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 22
Seiten
40
Erschienen: 2026-03-26 10:09:20
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Auch wer seinen Hund regelmäßig mit zur Arbeit nimmt und auf dem Weg zum Arbeitsplatz über dessen Leine stolpert, genießt nicht automatisch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund klargestellt. Der gestürzte Hundebesitzer hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Schlagworte

Bürohund Arbeitsunfall Hundeleine Sozialgericht Unfallversicherung private Lebenssphäre Animal-Assisted Therapy Work-Related Injuries Occupational Health Dogs Legal Liability Personal Injury Sicherheitsbeauftragter