CareLit Fachartikel

Plötzlich Inklusionsbeauftragter. Was nun? Was tun?

Bohnert, S. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 2 · S. 32 bis 35

Dokument
579269
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Bohnert, S.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 65
Seiten
32 bis 35
Erschienen: 2026-03-27 09:39:21
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

„Der Arbeitgeber hat einen Beauftragten zu bestellen, der mit dem Vertrauensmann der Arbeitnehmer im Interesse der Schwerbeschädigten zusammenzuwirken hat. “ Schon 1920 legte der Gesetzgeber fest, dass der Arbeitgeber einen „Arbeitgeberbeauftragten“ für Menschen mit Schwerbehin derung einsetzen muss.

Schlagworte

Arbeit Deutschland Arbeitsplatz Personalentwicklung Beratung Arbeitnehmer Beurteilung Berlin Ausschreibung Behinderung und Recht