CareLit Fachartikel
Plötzlich Inklusionsbeauftragter. Was nun? Was tun?
Bohnert, S. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 2 · S. 32 bis 35
Dokument
579269
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Der Arbeitgeber hat einen Beauftragten zu bestellen, der mit dem Vertrauensmann der Arbeitnehmer im Interesse der Schwerbeschädigten zusammenzuwirken hat. “ Schon 1920 legte der Gesetzgeber fest, dass der Arbeitgeber einen „Arbeitgeberbeauftragten“ für Menschen mit Schwerbehin derung einsetzen muss.
Schlagworte
Arbeit
Deutschland
Arbeitsplatz
Personalentwicklung
Beratung
Arbeitnehmer
Beurteilung
Berlin
Ausschreibung
Behinderung und Recht