CareLit Fachartikel

Patientenaufklärung bei Wahlleistungspatienten Delegation der Aufklärung auf nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte

Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 4 · S. 72

Dokument
579388
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Ettwig, V.
Ausgabe
Heft 4 / 2026
Jahrgang 27
Seiten
72
Erschienen: 2026-03-30 12:32:25
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Patientenaufklärung von Wahlleistungspatienten durch den Wahlarzt selbst erfolgen muss. Jedoch spricht viel dafür, dass durch eine klare Organisationsanweisung sichergestellt wird, dass Wahlleistungspatienten durch sehr erfahrene Ärztinnen und Ärzte derselben Fachrichtung aufgeklärt werden. So werden insbesondere strafrechtliche und abrechungsrechtliche Risiken wirksam ausgeschlosse

Schlagworte

Patientenaufklärung Wahlleistung Wahlarzt Delegation Aufklärung Haftung Compliance Facharzt Chirurgie rechtliche Risiken Patient Education Informed Consent Medical Liability Health Care Compliance Surgical Procedures Medical Staff