CareLit Fachartikel
Patientenaufklärung bei Wahlleistungspatienten Delegation der Aufklärung auf nachgeordnete Ärztinnen und Ärzte
Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 4 · S. 72
Dokument
579388
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Patientenaufklärung von Wahlleistungspatienten durch den Wahlarzt selbst erfolgen muss. Jedoch spricht viel dafür, dass durch eine klare Organisationsanweisung sichergestellt wird, dass Wahlleistungspatienten durch sehr erfahrene Ärztinnen und Ärzte derselben Fachrichtung aufgeklärt werden. So werden insbesondere strafrechtliche und abrechungsrechtliche Risiken wirksam ausgeschlosse
Schlagworte
Patientenaufklärung
Wahlleistung
Wahlarzt
Delegation
Aufklärung
Haftung
Compliance
Facharzt
Chirurgie
rechtliche Risiken
Patient Education
Informed Consent
Medical Liability
Health Care Compliance
Surgical Procedures
Medical Staff