Besondere Sorgfalt beim Umgang mit Gesundheitsdaten Auch die Konkurrenz kann Datenschutzverstöße verfolgen
Feitzinger, A. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 4 · S. 66 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können nach einem neueren Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 04. 10. 2024 (Az. : C-21/23) über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich durch Mitbewerber in zivilrechtlichen Verfahren verfolgt werden. Der Begriff der Gesundheitsdaten wurde durch den EUGH im selben Urteil ausgeweitet. Bei der Erhebung und dem Umgang mit personenbezogenen Kunden- (oder Mitarbeiter-)daten mit Gesundheitsbezug ist daher künftig besondere Sorgfalt ratsam. Die gilt gerade auch in dem für Konkurrenten leicht zu überwachenden Online-Business.