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Besondere Sorgfalt beim Umgang mit Gesundheitsdaten Auch die Konkurrenz kann Datenschutzverstöße verfolgen

Feitzinger, A. · KU-Gesundheitsmanagement · 2026 · Heft 4 · S. 66 bis 67

Dokument
579397
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Feitzinger, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2026
Jahrgang 27
Seiten
66 bis 67
Erschienen: 2026-03-30 12:32:27
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können nach einem neueren Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 04. 10. 2024 (Az. : C-21/23) über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich durch Mitbewerber in zivilrechtlichen Verfahren verfolgt werden. Der Begriff der Gesundheitsdaten wurde durch den EUGH im selben Urteil ausgeweitet. Bei der Erhebung und dem Umgang mit personenbezogenen Kunden- (oder Mitarbeiter-)daten mit Gesundheitsbezug ist daher künftig besondere Sorgfalt ratsam. Die gilt gerade auch in dem für Konkurrenten leicht zu überwachenden Online-Business.

Schlagworte

Apotheker Gesetz Apothekenpflichtige Medikamente Antibiotika Angehörige KU-Gesundheitsmanagement