CareLit Fachartikel

Berechnung des Differenzbetrags bei unbeabsichtigt zu geringer Abrechnung von Ausbildungs zuschlägen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 PlfAFinV

Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2026 · Heft 3 · S. 129 bis 137

Dokument
579410
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Prof. Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 30
Seiten
129 bis 137
Erschienen: 2026-03-30 01:43:55
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: § 17 Abs. 1 Satz 1 PlfAFinV ist te lelogisch dahin gehend zu modi fizieren, dass für die Berech nung des Differenzbetrags je denfalls im Fall einer unbeab sichtigt zu geringen Abrechnung von Ausbildungszuschlägen durch die Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen auf die tat sächliche Zahl der Behandlungs fälle und die hiernach zu berech nende Höhe der Ausbildungszu schläge abzustellen ist.

Schlagworte

Differenzbetrag Ausbildungszuschläge Abrechnung Pflegeausbildung Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen IT-Fehler Umlagebeträge Health Care Financing Education Nursing Hospitals Reimbursement Mechanisms Health Policy PflegeRecht