CareLit Fachartikel
Ministerium sieht keinen Nachbesserungsbedarf
N.N. · Care konkret · 2026 · Heft 15 · S. 5
Dokument
579928
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Teilhabeund Pflegequalitätsgesetz (TPQG) in Baden-Württemberg ermöglicht es Pflegeeinrichtungen, durch Verzicht auf einen Versorgungsvertrag nach SGB XI nicht unter die bestehende Qualitätsaufsicht zu fallen. Das Sozialministerium sieht darin keinen aktuellen Handlungsbedarf, ein Rechtsanwalt wiederspricht deutlich.
Schlagworte
Altenpflege
Deutschland
Auszubildende
Gesetz
Care konkret