CareLit Fachartikel

Ist unterlassen immer strafbar?

Siems, U. · Heilberufe · 2001 · Heft 5 · S. 50

Dokument
58010
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Siems, U.
Ausgabe
Heft 5 / 2001
Jahrgang 53
Seiten
50
Erschienen: 2001-05-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Bei der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Fehlverhaltens von Pflegekräften wird nicht zwischen vertraglicher Haftung und Haftung aus unerlaubter Handlung unterschieden. Der Mitarbeiter steht vielmehr für sein Handlen ein. Ist aber jede Art von Unterlassen strafbar?

Schlagworte

AMBULANTE PFLEGE STRAFRECHT HAFTUNGSRECHT VERANTWORTLICHKEIT PATIENTEN VERHALTEN ROLLE FEUERWEHR WOHNUNG DIEBSTAHL WISSEN ES BERLIN HEILBERUFE