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Sonderurlaub auf Krankenschein Nach Krankfeiern drot Kündigung

Schell, W. · Heilberufe · 2001 · Heft 5 · S. 80 bis 81

Dokument
58017
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2001
Jahrgang 53
Seiten
80 bis 81
Erschienen: 2001-05-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Hegt der Arbeitgeber Zweifel an der Berechtigung einer Krankschreibung, wird es in der Regel schwer für ihn, dies zu beweisen. Gelingt es ihm aber, entsprechende Indizien zu sammeln, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Abmahnung kündigen. An einem Beispiel wird ein Gerichtsurteil erläutert.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ES WIRBELSÄULE ARBEITSUNFÄLLE RENTEN MÄNNER BINDEGEWEBE FRAUEN VERDAUUNG KNOCHEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG GESUNDHEITSWESEN KRANKHEIT