Zuständig ist aber der Leichenschau-Arzt Kriminalpolizei hat "unklare Todesart" nicht gern
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2023 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ich pflege seit Jahrzehnten eine hervorragende Zusammenarbeit mit den meist sehr hilfsbereiten Polizeibeamtinnen und -beamten. Vor einiger Zeit hatte ich aber ein Erlebnis der anderen Art. Ich wurde als Notarzt zu einer Leichenschau gerufen. Die ca. 70-jährige Tote lag auf dem Rücken, um ihren Kopf herum eine kleine Blutlache. Die Patientin hatte einen Diabetes mellitus sowie einen bekannten Bluthochdruck gehabt. Die Situation war unklar. Ebenso unklar waren die Todesursache und die Todesart. Ich kreuzte daher auf dem Leichenschauschein das Kästchen "ungeklärte Todesart" an. "Warum soll das kein natürlicher Tod…