CareLit Fachartikel
Als Arbeitsunfall anerkannt Plötzlicher Herztod durch akuten Stress
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2026 · Heft 4 · S. 44 bis 45
Dokument
580327
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein plötzlicher Herztod infolge akuter Stressbelastung kann als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer Witwe HinterbLiebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen. Ihr Ehemann, ein 52-jähriger Security-Mitarbeiter, war während eines Einsatzes in einer zentralen Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber zusammengebrochen und verstorben.
Schlagworte
Arbeitsplatz
Arbeit
Arbeitnehmer
Sicherheitsbeauftragter