CareLit Fachartikel
Berufsrechtsschutzversicherung für BDA-Mitglieder
N.N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2026 · Heft 2 · S. 26 bis 29
Dokument
580346
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Recht haben bedeutet leider nicht immer, Recht zu bekommen. Nicht zuletzt im Hinblick auf steigende Anwaltsund Gerichtsgebühren ist eine entsprechende Absicherung unerlässlich. Für alle berufstätigen Mitglieder des BDA besteht automatisch eine Gruppenrechtsschutzversicherung, die eine Grundabsicherung für die berufliche Tätigkeit bietet. Die Versicherung umfasst Strafrechtsschutz-, Arbeits-/ Verwaltungsund Sozialgerichtsrechtsschutz.
Schlagworte
Versicherungsschutz
Deutschland
Anästhesie
Ärzte
Krankenhaus
Ärztinnen
Beratung
Allgemeinmedizin
Arbeit
Achtung
Anwälte
Aerzte
Krankenhausträger
Anästhesiologie und Intensivmedizin