CareLit Fachartikel

Umsetzung der Maschinenverordnung aus Herstellersicht Bestehende Strukturen grundsätzlich überdenken

Mersch, S. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 4 · S. 34 bis 35

Dokument
580553
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Mersch, S.
Ausgabe
Heft 4 / 2026
Jahrgang 17
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2026-04-19 09:26:22
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Inverkehrbringen einer Maschine ändert sich für Maschinenhersteller ab 20. Januar 2027 Entscheidendes. Ab diesem Stichtag ist die Konformität nicht mehr gemäß Maschinenrichtlinie, sondern nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zu erklären. Die damit verbundenen Neuerungen greifen tief in den Kern bestehender Maschinenkonzepte ein und verlangen in vielen Fällen ein grundlegendes Umdenken bisheriger Strukturen.

Schlagworte

Deutschland Sicherheitsingenieur