CareLit Fachartikel
Umsetzung der Maschinenverordnung aus Herstellersicht Bestehende Strukturen grundsätzlich überdenken
Mersch, S. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 4 · S. 34 bis 35
Dokument
580553
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Inverkehrbringen einer Maschine ändert sich für Maschinenhersteller ab 20. Januar 2027 Entscheidendes. Ab diesem Stichtag ist die Konformität nicht mehr gemäß Maschinenrichtlinie, sondern nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zu erklären. Die damit verbundenen Neuerungen greifen tief in den Kern bestehender Maschinenkonzepte ein und verlangen in vielen Fällen ein grundlegendes Umdenken bisheriger Strukturen.
Schlagworte
Deutschland
Sicherheitsingenieur