CareLit Fachartikel
Sturz im Homeoffice Arbeitsunfall oder nicht?
Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2026 · Heft 4 · S. 36 bis 38
Dokument
580554
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Sozialgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Sturz auf der Treppe nach Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit keinen Arbeitsunfall darstellt. Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung sei die objektivierte Handlungstendenz im Unfallzeitpunkt. Der Versicherungsschutz ende mit Beendigung der unternehmensdienlichen Tätigkeit – mit dem Verlassen des Arbeitszimmers.
Schlagworte
Versicherungsschutz
Arbeit
Beurteilung
Sicherheitsingenieur