Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2022 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2017 dürfen Ärzte Cannabis-Blüten und -Extrakte für schwerkranke Patienten auf BtM-Rezept verordnen. Für die Erstattung durch die GKV muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Ärztin oder der Arzt darlegt, dass bisherige Therapien nicht ausreichend wirksam oder unverträglich waren. Etwa ein Drittel dieser Anträge wird derzeit abgelehnt [1]. Sigrid Lacher, National Sales Director von Ethypharm, sieht in diesem Antragsverfahren eine echte Hürde, die viele Ärzte davon abhält, medizinisches Cannabis zu verordnen. Sie begrüßte deshalb die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), die im J…