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Kein „Machtwort" - eine Anmerkung zu BAG, Urt. v. 3. 4. 2025, 2 AZR 178/241

Beil, , F. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 3 · S. 57 bis 59

Dokument
581176
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Beil, , F.
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 65
Seiten
57 bis 59
Erschienen: 2026-04-27 07:40:02
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Wenn man den Begriff überhaupt für vereinbar hielte mit dem Dialogcharakter der Prävention2 - ein „Machtwort“3 wird man das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 3. 4. 2025 (2 AZR 178/24) wohl schon aufgrund seiner Vorge schichte und seines Inhalts nicht nennen können. Bestätigt ist damit nur eine Folge an Entscheidungen, die vom Arbeit geber in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG4 jeweils keine Prävention verlangen. Wie der Beitrag zeigen will, passt für das Urteil eher der Begriff des „self-reinforcement“5.

Schlagworte

PROBEZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHINDERUNG BERICHT RECHT SOZIALGESETZBUCH URTEIL RECHTSPRECHUNG Arbeit Aufschub Belgien Ausschlag Arbeitsrecht Behinderung und Recht