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Keine Rentenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 a SGB VI trotz Umwidmung und Werkstattverträgen (§ 219 Abs. 3 SGB IX) - Förderbereich bleibt Förderbe reich
Wagner, C. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 3 · S. 72 bis 79
Dokument
581182
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz 1. Personen, welche in einer angegliederten Einrichtung nach § 219 Abs. 3 SGB IX betreut werden, unterfallen nicht der Ren tenversicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 a SGB VI. Sie üben auch dann keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aus, wenn sie trotz eines erhöhten Betreuungsbedarfs durch Einsatz eines Personalschlüssels von 1: 3 in den Arbeitsbereich umgewid met werden und Werkstattverträge abschließen.
Schlagworte
Arbeitsleistung
Arbeitnehmer
Arbeit
Beratung
Charakter
Diet
Aura
Finanzierung
Epilepsie
Gesetz
Behinderung und Recht