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I. Tarifrecht. Verdrängung von Tarifverträgen nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG – Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft – Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 4 · S. 1 bis 30
Dokument
581188
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Unterlassungsantrag, mit dem sich eine Gewerkschaft gegen die Nichtanwendung ihrer Tarifverträge aufgrund einer (behaupteten) Verdrängung nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG wendet, ist auch ohne namentliche Benennung der Gewerkschaftsmitglieder hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Rn. 17 ff. ).
Schlagworte
Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Deutschland
Arbeit
Berlin
Beurteilung
Zeitschrift für Tarifrecht