Zur örtlichen Zuständigkeit
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Unbeantwortete Anfrage des Gerichts an Betreuer kann zur fehlenden Abgabereife führen Ein wichtiger Grund für die Abgabe liegt in der Regel vor, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt der Betroffenen geändert hat und die Aufgaben des Betreuers im Wesentlichen am neuen Aufenthaltsort des Betroffenen zu erfüllen sind. Das abgebende Gericht ist aber grundsätzlich gehalten, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen. Ist eine ausführliche Anfrage der Rechtspflegerin an den Betreuer nicht beantwortet, liegt keine Abgabereife vor. Es wäre…