CareLit Fachartikel
Zur örtlichen Zuständigkeit –
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Dokument
581208
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Keine Abgabereife vor der Entscheidung über eine fällige Gerichtsgebühr Stehen keine richterlichen Handlungen am Aufenthaltsort des Betroffenen unmittelbar an, so hat der zuständige Kostenbeamte grundsätzlich vor Verfahrensabgabe zunächst die fälligen Gerichtskosten festzusetzen. Die sogenannte Jahresgebühr gemäß Nr. 11101 KV wird gemäß § 8 S. 1 GNotKG erstmals bei Anordnung der Betreuung fällig
Schlagworte
Beurteilung
Krankenhaus
BtPrax