CareLit Fachartikel

Zur örtlichen Zuständigkeit –

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3

Dokument
581208
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2026-04-27 09:11:34
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Schlagworte: Keine Abgabereife vor der Entscheidung über eine fällige Gerichtsgebühr Stehen keine richterlichen Handlungen am Aufenthaltsort des Betroffenen unmittelbar an, so hat der zuständige Kostenbeamte grundsätzlich vor Verfahrensabgabe zunächst die fälligen Gerichtskosten festzusetzen. Die sogenannte Jahresgebühr gemäß Nr. 11101 KV wird gemäß § 8 S. 1 GNotKG erstmals bei Anordnung der Betreuung fällig

Schlagworte

Beurteilung Krankenhaus BtPrax