CareLit Fachartikel
Zur Beschwerde
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 2
Dokument
581209
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Eine Beschwerdeschrift des Betroffenen kann nicht durch den Verfahrenspfleger elektronisch eingereicht werden Die Einreichung einer Beschwerdeschrift des Betroffenen durch den Verfahrenspfleger im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs wahrt nicht die Form des § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG.
Schlagworte
Beschwerdeschrift
Betroffenen
Beschwerde
Verfahrenspfleger
Famfg
Elektronischen
Eingereicht
Person
Einreichung
Rechtsverkehrs
Reguvis
Beschluss
BtPrax