CareLit Fachartikel
Ist das Ehegattenvertretungsrecht auch in der hausärztlichen Praxis anwendbar?
Prof. Stolz, K. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Dokument
581211
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Wortlaut des § 1358 BGB und der Gesetzesbegründung ist das Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten m. E. nicht auf den stationären Bereich beschränkt, wenngleich die akute Versorgung im stationären Setting sicherlich Hauptanlass für die Reform in dieser Frage waren.
Schlagworte
Gesetz
Ärzte
Angehörige
BtPrax