CareLit Fachartikel

Zur Fixierung

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3

Dokument
581215
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2026-04-27 09:11:35
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Schlagworte: Anordnungsbefugnis des Gerichts nur beim ausdrücklichem Richtervorbehalt 1. Das Gericht darf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nur solche Maßnahmen anordnen, bei denen ein Richtervorbehalt ausdrücklich vorgesehen ist oder sich ein solcher aus höherrangigem Recht, insbesondere Verfassungsrecht, ergibt.

Schlagworte

Fixierung Richtervorbehalt Maßnahme Psychhg Unterbringung Rahmen Ergibt Maßnahmen Anordnung Verwendung Gericht Freiheitsentziehung BtPrax