CareLit Fachartikel
Zur Fixierung
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Dokument
581215
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Anordnungsbefugnis des Gerichts nur beim ausdrücklichem Richtervorbehalt 1. Das Gericht darf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nur solche Maßnahmen anordnen, bei denen ein Richtervorbehalt ausdrücklich vorgesehen ist oder sich ein solcher aus höherrangigem Recht, insbesondere Verfassungsrecht, ergibt.
Schlagworte
Fixierung
Richtervorbehalt
Maßnahme
Psychhg
Unterbringung
Rahmen
Ergibt
Maßnahmen
Anordnung
Verwendung
Gericht
Freiheitsentziehung
BtPrax