Zur Unterbringung
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Keine Unterbringung über die Dauer der vorläufigen Betreuung hinaus Passt das Gericht (gegebenenfalls auch im Wege einer einstweiligen Anordnung) in einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Übergangsfrist des Art. 229 § 54 Abs. 4 EGBGB den Aufgabenkreis des Betreuers den Erfordernissen des § 1815 Abs. 2 Nr. 1 BGB an, richtet sich die Entscheidungsbefugnis des Betreuers hinsichtlich einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung zukünftig allein nach § 1815 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. Februar 2024 – XII ZB 130/23 – BtPrax 2024, 171).