CareLit Fachartikel

Zur Betreuervergütung

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3

Dokument
581218
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2026-04-27 09:11:36
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Schlagworte: Keine Vergütung eines nicht registrierten Betreuers ab dem 1. 7. 2023 1. Eine vor dem 1. Januar 2023 zum Berufsbetreuer bestellte natürliche Person ist ab dem 1. Juli 2023 als ehrenamtlicher Betreuer im Sinne von § 1875 Abs. 1 BGB i. V. m. § 19 Abs. 1 BtOG anzusehen, wenn sie die Betreuung über den 30. Juni 2023 hinaus fortführt, ohne nach § 24 BtOG registriert zu sein oder nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG als vorläufig registriert zu gelten.

Schlagworte

Betreuer Betreuung Vergütung Berufsbetreuer Registriert Festsetzung Betreuers Aufwandspauschale Beteiligte Gemäß Registrierung Keine BtPrax