CareLit Fachartikel
Zur Betreuervergütung
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Dokument
581218
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Keine Vergütung eines nicht registrierten Betreuers ab dem 1. 7. 2023 1. Eine vor dem 1. Januar 2023 zum Berufsbetreuer bestellte natürliche Person ist ab dem 1. Juli 2023 als ehrenamtlicher Betreuer im Sinne von § 1875 Abs. 1 BGB i. V. m. § 19 Abs. 1 BtOG anzusehen, wenn sie die Betreuung über den 30. Juni 2023 hinaus fortführt, ohne nach § 24 BtOG registriert zu sein oder nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG als vorläufig registriert zu gelten.
Schlagworte
Betreuer
Betreuung
Vergütung
Berufsbetreuer
Registriert
Festsetzung
Betreuers
Aufwandspauschale
Beteiligte
Gemäß
Registrierung
Keine
BtPrax