CareLit Fachartikel
Schuldfähigkeitsfeststellung bei abweichendem Sexualverhalten
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 1 · S. 63 bis 65
Dokument
581229
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Feststellung eines abweichenden Sexualverhaltens bildet für sich genommen kein Eingangsmerkmal im Sinne von §§ 20, 21 StGB. Im Einzelfall kann jedoch die sexuelle Devianz einen Ausprägungsgrad erreichen, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung zugeordnet werden kann. Ob dies der Fall ist, hat der Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und der Taten zu beurteilen.
Schlagworte
Krankenhaus
Psychiatrie
Gesetz
Buchbesprechungen
Beurteilung
Arbeit
Dokumentation
Recht & Psychiatrie