CareLit Fachartikel

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an die Feststellung eines Hanges und die Prognose des Behandlungserfolges

N.N. · Recht & Psychiatrie · 2025 · Heft 1 · S. 45 bis 47

Dokument
581234
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht & Psychiatrie
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2025
Jahrgang 2
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2026-04-27 09:29:30
ISSN
0724-2247
DOI

Zusammenfassung

1. Für die Annahme eines »Hangs« i. S. d § 64 Satz 1 Halbsatz 2 StGB n. F. bedarf es einer Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeitsoder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert. Beide Merkmale – schwerwiegend und dauernd – müssen in dem betroffenen Lebensbereich kumulativ erfüllt sein.

Schlagworte

Cannabis Beurteilung Schizophrenie Finanzierung Psychiatrie Recht & Psychiatrie