Anspruch auf Ermächtigung zum Betrieb einer PIA
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 1 · S. 40 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Anspruch auf Ermächtigung als psychiatrisches Krankenhaus zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten besteht nur für ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus. 2. Der Einordnung als Krankenhaus steht nicht entgegen, dass die Tagesklinik nicht als eigenständige Einrichtung, sondern als Teil eines größeren, über mehrere Standorte verfügenden Krankenhauses – als »Satellit« – in den Krankenhausplan aufgenommen worden ist. 3. Der Anspruch auf Ermächtigung der Tagesklinik wird nicht in Frage gestellt, wenn die PIA über keinen eigenständigen ärztlichen Leiter verfügt…