CareLit Fachartikel
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abweichung von einem Sachverständigengutachten
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 2 · S. 102 bis 103
Dokument
581244
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar ist ein Gericht nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann; insbesondere kann ihm das erstattete Gutachten die erforderliche Sachkunde verschafft haben, um die zu klärende Beweisfrage eigenständig und auch im Gegensatz zum Sachverständigen zu beantworten.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
GUTACHTEN
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
HILFE
KRANKENHAUS
THERAPIE
BELASTUNG
KOSTEN
Cannabis
Schizophrenie
Recht & Psychiatrie