CareLit Fachartikel
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
N.N. · Recht & Psychiatrie · 2024 · Heft 2 · S. 109 bis 113
Dokument
581248
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine im Behandlungsund Eingliederungsplan nach § 55 PsychKG Bln getroffene Entscheidung über die Versagung von Lockerungen ist amtspflichtwidrig, wenn diese in Verkennung der Bedeutung des Plans und des rechtlichen Charakters von Lockerungen im Maßregelvollzug ergangen ist. Vollzugslockerungen sind integrativer Bestandteil der auch auf die Resozialisierung auszurichtenden Behandlung im Maßregelvollzug, § 69 Absatz 2 Satz 1 PsychKG Bln.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
ZEIT
RESOZIALISIERUNG
AFFEKT
BERLIN
EINRICHTUNG
Beurteilung
Anger
Angst
Recht & Psychiatrie